Ehrenämter gibt es in nahezu allen Lebensbereichen. Viele Menschen engagieren sich auf diese Weise in Sportvereinen, in der Kirchengemeinde oder in Bürgerinitiativen. Doch mitunter passiert es, dass sich die Helfer verletzen und selbst Hilfe benötigen.
Hätten Sie gewusst, dass die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Sturz stets nur dann zahlt, wenn sich der Unfall in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit im Ehrenamt ergeben hat oder sich der Versicherte auf dem Hin- oder Rückweg zur ehrenamtlichen Tätigkeit befand? Ebenso wissenswert: Wer im Rahmen eines Ehrenamtes einer anderen Person Schaden zufügt, muss in der Regel nicht für deren Forderungen nach Schadenersatz aufkommen. Dafür haftet dann die Trägerorganisation bzw. deren Haftpflichtversicherung. Dies gilt zum Beispiel, wenn Ehrenämter im Dienst von Städten und Kommunen ausgeführt werden. Auch gibt es die Möglichkeit, die so genannte verantwortliche Tätigkeit in einer Organisation oder einem Verein über die Vereinshaftpflichtversicherung zu versichern.
Alles rund um das Thema "Im Ehrenamt richtig versichert" wird Inhalt dieser interessanten Fortbildung sein.
Referent: Phillip Opfermann
Mittwoch, 21.02.24, 18:00 - 19:30 Uhr
Kommunales Bildungszentrum (Gebäude Zentralbibliothek), Scharffstr. 4-6, Schülerlernzentrum, 2. OG
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